Pajisto Forderungsmanagement GmbH · Ratgeber · Bearbeitungsstand 08.09.2026
Wie viele Mahnungen vor dem Inkasso?
Kurz gesagt: keine bestimmte Anzahl. Die verbreitete Annahme, man müsse dreimal mahnen, steht in keinem Gesetz. Regelmäßig genügt eine Mahnung, die dem Schuldner nach Fälligkeit zugeht. Automatisch tritt Verzug damit aber nicht ein – etwa dann nicht, wenn der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Was das Gesetz sagt
- Nach § 286 Abs. 1 BGB kommt der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug, die ihm nach Eintritt der Fälligkeit zugeht.
- Nach § 286 Abs. 2 BGB ist eine Mahnung in bestimmten Fällen entbehrlich, etwa wenn für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit vereinbart ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
- Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug; gegenüber einem Verbraucher nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde. Der Zugang der Rechnung allein genügt nicht – die Forderung muss zugleich fällig sein.
- Nach § 286 Abs. 4 BGB tritt kein Verzug ein, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Schuldner nicht zu vertreten hat. Eine Mahnung führt deshalb nicht in jedem Fall zu Verzug.
- Eine Pflicht zu einer bestimmten Zahl von Mahnungen ergibt sich aus alledem nicht.
Mahnung und Inkassoauftrag sind zwei verschiedene Dinge
Die Mahnung ist die Aufforderung an den Schuldner, die den Verzug auslöst. Der Inkassoauftrag ist die Beauftragung eines Dienstleisters durch Sie. Ob Inkassokosten als Verzugsschaden erstattungsfähig sind, hängt unter anderem davon ab, ob sich der Schuldner bei Beauftragung bereits in Verzug befand und ob die Beauftragung zweckentsprechend war. Die Kosten der ersten Mahnung selbst sind regelmäßig nicht erstattungsfähig, weil der Verzug durch sie erst begründet wird.
Sinnvoll mahnen
- Konkretes Fristdatum statt „umgehend“.
- Rechnungsnummer, Betrag und Bankverbindung wiederholen.
- Zugang dokumentieren: Maßgeblich ist der Zugang beim Schuldner, nicht der Versand.
- Angekündigte Schritte auch umsetzen – das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, nicht der Rechtswirkung: Eine wiederholte Mahnung verliert ihre rechtliche Wirkung nicht.
Beispiel (hypothetisch)
Ein Betrieb hat die beauftragte Leistung erbracht. Vertraglich ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungszugang vereinbart; die Rechnung geht dem Kunden nachweislich zu. Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels ist die Forderung fällig, und der Betrieb mahnt einmal mit einem konkreten Fristdatum.
Erhebt der Kunde keine Einwendungen und hat er die Verzögerung zu vertreten, befindet er sich mit Zugang der Mahnung in Verzug. Eine zweite oder dritte Mahnung wäre möglich, ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch Voraussetzung für weitere Schritte. Die gesetzte Frist ist eine kaufmännische Entscheidung, keine gesetzliche Wartepflicht.
Häufige Fragen
Sind drei Mahnungen Pflicht?+
Reicht eine Zahlungserinnerung?+
Kann ich ohne Mahnung ein Inkasso beauftragen?+
Rechtsgrundlage: § 286 BGB. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Gemahnt und trotzdem kein Geld?
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