Verfahrensstufe 1

Außergerichtliches Inkasso

Beim außergerichtlichen Inkasso fordern wir den Schuldner in Ihrem Namen zur Zahlung auf, klären Rückfragen und verhandeln – ohne Gericht. Das ist in der Regel der erste Schritt, weil er schnell und ohne Gerichtskosten möglich ist. Ein Zwangsmittel ist er nicht: Zahlt der Schuldner nicht freiwillig, braucht es einen gerichtlichen Titel.

Voraussetzungen

  • Die Forderung besteht und ist fällig; die Grundlage lässt sich mit Unterlagen belegen.
  • Sie beauftragen uns und erteilen eine Inkassovollmacht.
  • Der Schuldner ist identifizierbar und möglichst postalisch erreichbar.
  • Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten kommt es zusätzlich auf den Verzug des Schuldners an (§§ 280, 286 BGB).

Ob eine Forderung übernommen werden kann, prüfen wir im Einzelfall. Eine Zusage vor der Prüfung gibt es nicht.

Ablauf

  • Prüfung der Unterlagen: Grundlage, Höhe, Fälligkeit, bisheriger Schriftwechsel und bekannte Einwendungen.
  • Zahlungsaufforderung an den Schuldner mit klarer Frist und Aufschlüsselung der Forderung.
  • Erreichbarkeit für den Schuldner: Rückfragen, Unterlagen, Einwendungen werden aufgenommen und Ihnen weitergegeben.
  • Ratenzahlung oder Vergleich nur nach Abstimmung mit Ihnen – wir entscheiden das nicht über Ihren Kopf hinweg.
  • Ergebnis: Zahlung, Vereinbarung, begründete Einwendung oder Empfehlung für den nächsten Schritt.

Grenzen

Außergerichtlich lässt sich niemand zur Zahlung zwingen. Pfändungen, Kontosperren oder Vermögensauskünfte setzen einen Vollstreckungstitel voraus – dafür ist das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage nötig.

Bestreitet der Schuldner die Forderung inhaltlich, prüfen wir die Einwendungen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab; gegebenenfalls ist eine anwaltliche Klärung sinnvoll. Ein automatischer Übergang ins Mahnverfahren findet nicht statt. Auch eine Aussage über die Dauer ist seriös nicht möglich – sie hängt vom Verhalten und der wirtschaftlichen Lage des Schuldners ab.

Unterlagen, die wir benötigen

  • Rechnung mit Rechnungsnummer, Datum und Leistungsbeschreibung
  • Vertrag, Auftragsbestätigung oder sonstige Grundlage der Forderung
  • Leistungsnachweise, soweit vorhanden (Lieferschein, Stundenzettel, Protokoll)
  • Mahnungen und Schriftwechsel, einschließlich erhobener Einwendungen
  • Kontaktdaten des Schuldners und bereits erfolgte Teilzahlungen

Beispiel (hypothetisch)

Ein Zulieferer hat die bestellte Maschine vollständig geliefert. Vertraglich ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungszugang vereinbart; die Rechnung geht dem Kunden nachweislich zu. Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels ist die Forderung fällig. Eine Mahnung mit konkretem Fristdatum geht dem Kunden zu; Einwendungen gegen Lieferung oder Rechnung erhebt er nicht und meldet sich danach nicht mehr.

Im außergerichtlichen Inkasso wird der Kunde mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert und die Forderung aufgeschlüsselt. Meldet er sich mit einer Reklamation, wird diese geprüft und mit dem Zulieferer besprochen, statt sofort ein Verfahren einzuleiten.

Häufige Fragen

Muss ich vorher gemahnt haben?+
Nicht zwingend. Für die Beauftragung genügt eine fällige Forderung. Für die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten kommt es aber darauf an, ob sich der Schuldner bereits in Verzug befindet.
Was passiert, wenn der Schuldner sich meldet?+
Wir nehmen Rückfragen und Einwendungen auf, ordnen sie ein und stimmen mit Ihnen ab, wie darauf reagiert wird. Zahlungsvereinbarungen treffen wir nur mit Ihrer Zustimmung.
Wie geht es weiter, wenn nicht gezahlt wird?+
Dann prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist. Automatisch geschieht das nicht.

Forderung außergerichtlich durchsetzen

Schildern Sie uns Ihre offene Rechnung. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; die Konditionen stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.