Verfahrensstufe 2

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Wichtig zu wissen: Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist. Es prüft die formalen Angaben des Antrags.

Voraussetzungen

  • Ein fälliger, bestimmter Zahlungsanspruch in Euro, den Sie im Antrag konkret bezeichnen können.
  • Der Anspruch darf nach § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen.
  • Ladungsfähige Anschrift des Schuldners für die Zustellung.
  • Die Entscheidung, das Verfahren einzuleiten – sie wird vorher mit Ihnen abgestimmt.
  • Bei bestrittenen Ansprüchen: vorherige Prüfung der Einwendungen, gegebenenfalls anwaltliche Klärung.

Ablauf und Fristen

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht; eine inhaltliche Prüfung des Anspruchs findet dort nicht statt.
  • Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Er ist selbst noch kein Vollstreckungstitel.
  • Widerspricht der Schuldner nicht und zahlt er nicht, kann nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Automatisch ergeht er nicht – es bedarf stets eines Antrags. Umgekehrt ist die Frist keine harte Ausschlussfrist: Ein Widerspruch ist nach § 694 ZPO noch möglich, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.
  • Der Antrag auf Vollstreckungsbescheid muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden.
  • Gegen den Vollstreckungsbescheid ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch möglich.

Quelle: Verfahrensüberblick der deutschen Mahngerichte, mahngerichte.de.

Grenzen

Ein Widerspruch führt nicht automatisch zu einer Klage und nicht automatisch dazu, dass die Forderung verloren ist. Über den Anspruch wird im streitigen Verfahren entschieden, wenn die Abgabe dorthin beantragt wird; diesen Antrag können nach § 696 ZPO beide Seiten stellen. Wir versprechen keine eigene Prozessvertretung; für das streitige Verfahren ist je nach Fall anwaltliche Vertretung erforderlich oder sinnvoll.

Ein Titel sagt außerdem nichts darüber aus, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Das zeigt sich erst in der Zwangsvollstreckung.

Unterlagen

  • Rechnung und Vertragsgrundlage zur genauen Bezeichnung des Anspruchs
  • Angaben zu Hauptforderung, Zinsen und geltend gemachten Nebenforderungen
  • Vollständige Anschrift und Rechtsform des Schuldners
  • Bisheriger Schriftwechsel, insbesondere erhobene Einwendungen

Beispiel (hypothetisch)

Ein Dienstleister hat außergerichtlich gemahnt, der Kunde reagiert nicht. Nach Abstimmung wird ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt. Der Kunde widerspricht nicht und zahlt nicht.

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist wird der Vollstreckungsbescheid beantragt; ohne Antrag ergeht er nicht. Erst mit diesem Titel sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Hätte der Kunde widersprochen, wäre stattdessen zu klären gewesen, ob und mit welcher Begründung er die Forderung bestreitet.

Häufige Fragen

Ist der Mahnbescheid schon ein Titel?+
Nein. Vollstreckbar ist erst der Vollstreckungsbescheid, der auf Antrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist ergeht.
Was passiert bei einem Widerspruch?+
Der Anspruch ist damit weder erledigt noch verloren, und das Verfahren endet nicht automatisch. Ein Vollstreckungsbescheid kann insoweit nicht mehr ergehen; bei einem Teilwiderspruch bleibt der unbestrittene Teil dem Mahnverfahren zugänglich. Auf Antrag – den nach § 696 ZPO der Antragsteller oder der Antragsgegner stellen kann – wird die Sache an das Streitgericht abgegeben. Ob und wann das sinnvoll ist, entscheiden Sie nach Prüfung der Einwendungen.
Hemmt der Mahnbescheid die Verjährung?+
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung nach § 204 BGB. Bei einer demnächst erfolgenden Zustellung wirkt sie nach § 167 ZPO auf den Antragseingang zurück – der bloße Antrag genügt aber nicht pauschal.

Nächsten Schritt gemeinsam festlegen

Wir prüfen kostenlos, ob ein gerichtliches Mahnverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist, und stimmen das Vorgehen vorher mit Ihnen ab.