Branche
Inkasso für Dienstleister
Bei offenen Honorarforderungen kommt es auf drei Punkte an: den vereinbarten Leistungsumfang, eine nachvollziehbare Abrechnung und Nachweise über die erbrachte Leistung. Wir übernehmen offene Honorarforderungen von Unternehmen und Selbstständigen und prüfen vorher anhand der Unterlagen, worauf sich die Forderung stützt.
Typische Streitpunkte
- Leistungsnachweis: Der Kunde bestreitet Umfang oder Qualität der erbrachten Leistung.
- Abrechnung nach Aufwand: Stundensätze sind vereinbart, die Zahl der Stunden wird bestritten.
- Laufende Verträge: Monatliche Pauschalen laufen weiter, obwohl der Kunde die Leistung nicht mehr abruft.
- Kündigung: Uneinigkeit darüber, bis wann Vergütung geschuldet ist.
- Vertragspartner: Beauftragt hat eine Einzelperson, gezahlt werden soll aus einer GmbH – oder umgekehrt.
Worauf es bei der Durchsetzung ankommt
- Dokumentation der Leistung: Zeiterfassung, Protokolle, Freigaben, E-Mail-Verkehr.
- Der richtige Schuldner: Firmierung und Rechtsform aus Vertrag und Handelsregister, nicht aus der Rechnungsanschrift.
- Nachvollziehbare Abrechnung: Leistungszeitraum, Positionen, vereinbarte Sätze.
- Klare Fälligkeit: Zahlungsziel und Zugang der Rechnung.
- Dokumentierte Einwendungen: Was hat der Kunde wann beanstandet?
Bestreitet der Kunde die Leistung inhaltlich, ist ein Mahnbescheid nicht automatisch der richtige Weg. Wir prüfen die Einwendungen zuerst und stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab.
So gehen wir vor
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen und der Erfolgsaussichten.
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Frist, Aufschlüsselung und Ansprechpartner für Rückfragen.
- Bei Bedarf und nach Abstimmung: gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
- Bei erfolgloser Vollstreckung: weitere Überwachung der titulierten Forderung.
Beispiel (hypothetisch)
Eine IT-Beraterin rechnet 42 Stunden nach Stundensatz ab. Der Kunde zahlt nicht und verweist darauf, er habe nur ein „kleines Projekt“ beauftragt.
Grundlage der Prüfung sind Angebot, E-Mail-Freigaben und die Zeiterfassung. Ergeben sie den Umfang, wird der Kunde außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Bleibt der Umfang strittig, wird das mit der Beraterin besprochen, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Häufige Fragen
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?+
Der Kunde ist unzufrieden – geht das trotzdem?+
Was kostet das?+
Offenes Honorar durchsetzen
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sehen uns die Unterlagen kostenlos an und sagen offen, was realistisch ist.