Außergerichtliches Inkasso
Prüfung der Unterlagen, Zahlungsaufforderung mit Frist, Erreichbarkeit für Rückfragen, Ratenzahlung oder Vergleich nach Abstimmung mit Ihnen.
Mehr erfahrenPajisto Inkasso · B2C
Ihr Kunde ist eine Privatperson und die Rechnung bleibt offen? Wir übernehmen Forderungen von Unternehmen und Selbstständigen gegen Privatkunden – respektvoll im Ton, rechtskonform in der Form und jeder weitere Schritt abgestimmt mit Ihnen.
Lieber telefonisch? 0911 88187939
Für Unternehmen, deren Kunden Privatpersonen sind – zum Beispiel:
Sie sind selbst Privatperson und haben eine offene Forderung? Sprechen Sie uns an – ob wir den Fall übernehmen, klären wir in der Ersteinschätzung.
Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden. Wir schreiben sachlich und klar, ohne Drohkulisse – und sind für Rückfragen erreichbar. Wir erreichen Ihre Kunden per Brief, E-Mail, SMS und Telefon – kein automatisierter Mahnlauf, sondern Mitarbeiter, die die Hintergründe der Nichtzahlung klären.
Gegenüber Privatpersonen gelten für Inkassodienstleister besondere Informationspflichten (§ 13a RDG). Schon mit dem ersten Schreiben nennen wir unter anderem Ihr Unternehmen als Auftraggeber, den Forderungsgrund mit Vertragsgegenstand und Datum sowie die zuständige Aufsichtsbehörde – klar, verständlich und in Textform.
Beanstandet Ihr Kunde die Leistung oder bestreitet er die Forderung, prüfen wir das zuerst und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Einen inhaltlich bestrittenen Anspruch geben wir nicht ungeprüft in ein gerichtliches Verfahren.
Ratenzahlung oder Vergleich vereinbaren wir nur nach Rücksprache mit Ihnen. Ein gerichtliches Mahnverfahren leiten wir nicht automatisch ein, sondern erst nach Abstimmung – nichts geschieht ohne Ihr Wissen. Vereinbarte Raten überwachen wir; bleiben Zahlungen aus, nehmen wir die Bearbeitung wieder auf.
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Für Ihre Rechnungen heißt das vor allem: Ein Privatkunde kommt nicht automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sondern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Fehlt der Hinweis, braucht es in der Regel eine Mahnung nach Fälligkeit. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir in der Ersteinschätzung.
Prüfung der Unterlagen, Zahlungsaufforderung mit Frist, Erreichbarkeit für Rückfragen, Ratenzahlung oder Vergleich nach Abstimmung mit Ihnen.
Mehr erfahrenWenn außergerichtlich keine Zahlung erfolgt und die Voraussetzungen vorliegen – nur nach Abstimmung mit Ihnen.
Mehr erfahrenErst mit einem Titel möglich. Was durchsetzbar ist, hängt von der wirtschaftlichen Lage des Schuldners ab.
Mehr erfahrenWenn aktuell nichts zu holen ist, bleibt der titulierte Anspruch im Blick und wird zu späteren Zeitpunkten erneut verfolgt.
Mehr erfahrenBitte senden Sie uns die Unterlagen erst nach unserer Abstimmung – über das Anfrageformular noch keine Schuldnerdaten oder Dokumente.
FAQ
Ja. Wir bearbeiten Forderungen gegen Privatkunden (B2C) ebenso wie gegen Unternehmen (B2B) – im Auftrag von Unternehmen und Selbstständigen, auch bei einer einzelnen Rechnung.
Wir sprechen Ihre Kunden sachlich und respektvoll an und sind für Rückfragen erreichbar. Wie deutlich das Vorgehen sein soll, stimmen wir mit Ihnen ab.
Gegenüber Privatpersonen gelten für Inkassodienstleister besondere Informationspflichten, etwa zu Auftraggeber und Forderungsgrund. Außerdem kommt ein Verbraucher nur dann 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch in Verzug, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Wir prüfen die Einwendung zuerst und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Einen inhaltlich bestrittenen Anspruch geben wir nicht ungeprüft in ein gerichtliches Verfahren.
Nein. Ein gerichtliches Mahnverfahren kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und wird vorher mit Ihnen abgestimmt.
Für die Anfrage keine. Für die Bearbeitung helfen Rechnung, Auftrag oder Vertrag, Leistungsnachweise, Mahnungen, Schriftverkehr und die Kontaktdaten des Kunden. Was genau nötig ist, klären wir im Gespräch.
Schildern Sie uns den Fall. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.