Branche
Inkasso für Agenturen
Agenturprojekte verändern sich während der Laufzeit: Zusatzwünsche, verschobene Freigaben, wechselnde Ansprechpartner. Bleibt die Schlussrechnung offen, entscheidet meist die Dokumentation darüber, wie gut sich die Forderung durchsetzen lässt.
Typische Streitpunkte
- Leistungsumfang: Was war im Angebot enthalten, was war Zusatzleistung?
- Freigaben: Wer war berechtigt, Konzepte, Designs oder Mehraufwand freizugeben?
- Change Requests: Zusatzaufträge wurden mündlich erteilt, aber nie schriftlich bestätigt.
- Retainer und Werkleistung: Bei einer Pauschale für Bereitstellung gelten andere Maßstäbe als bei einem geschuldeten Ergebnis.
- Abnahme: Beim Werkvertrag hängt die Fälligkeit regelmäßig an der Abnahme; sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Das ist eine Frage des Einzelfalls.
Worauf es bei der Durchsetzung ankommt
- Angebot, Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung in der Fassung, die gegolten hat.
- Schriftlicher Verlauf zu Freigaben und Zusatzwünschen, inklusive Projekttool-Verläufen.
- Nachweis der Übergabe: Livegang, Dateiübergabe, Präsentation, Reporting.
- Klare Zuordnung des Vertragspartners inklusive Rechtsform.
- Zeitliche Einordnung: Wann wurde was beanstandet – und wann zum ersten Mal?
Wird der Anspruch inhaltlich bestritten, ist ein Mahnbescheid nicht der automatische nächste Schritt. Wir prüfen die Einwendungen und besprechen mit Ihnen, ob und wie es weitergeht.
So gehen wir vor
- Kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Projektunterlagen.
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Frist und nachvollziehbarer Aufschlüsselung.
- Nach Abstimmung: gerichtliches Mahnverfahren, danach gegebenenfalls Zwangsvollstreckung.
- Auf Wunsch laufende Betreuung mehrerer offener Kundenrechnungen.
Beispiel (hypothetisch)
Eine Agentur liefert einen Website-Relaunch. Nach dem Livegang bleibt die Schlussrechnung offen; der Kunde verweist auf „noch offene Punkte“, die er nie schriftlich benannt hat.
Grundlage sind Angebot, Freigabe-Mails und der dokumentierte Livegang. Der Kunde wird außergerichtlich mit Frist zur Zahlung aufgefordert. Benennt er konkrete Mängel, wird das mit der Agentur besprochen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Der Kunde hat Änderungen nur mündlich beauftragt – ist das durchsetzbar?+
Was ist mit dem Retainer für Monate ohne Abruf?+
Gefährdet Inkasso die Kundenbeziehung?+
Offene Agenturrechnung klären
Senden Sie uns Ihre Unterlagen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, die Konditionen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.