Branche
Inkasso für Autoglas-Betriebe
Reparatur und Austausch sind schnell erledigt, die Abrechnung selten. Häufig steht die Frage im Raum, wer eigentlich zahlt: der Kunde als Auftraggeber oder ein Versicherer. Wir prüfen das anhand der Unterlagen, bevor eine Forderung geltend gemacht wird.
Typische Streitpunkte
- Auftrag und Rechnung: Wer hat den Auftrag erteilt und unterschrieben?
- Kunde oder Versicherer: Vertragspartner ist grundsätzlich der Auftraggeber. Ein Versicherer wird nicht automatisch Schuldner Ihrer Rechnung.
- Abtretung: Ob und in welchem Umfang direkt gegenüber dem Versicherer abgerechnet werden kann, hängt von Wirksamkeit und Reichweite der Abtretung ab. Daneben können sich Ansprüche aus anderen Grundlagen ergeben; das ist im Einzelfall zu prüfen.
- Kürzungen: Der Versicherer reguliert nur einen Teilbetrag, der Restbetrag bleibt offen.
- Selbstbeteiligung: Der vom Kunden zu tragende Anteil wird nicht bezahlt.
Worauf es bei der Durchsetzung ankommt
- Unterschriebener Auftrag mit Fahrzeug-, Schaden- und Kundendaten.
- Abtretungserklärung im Wortlaut, damit Umfang und Reichweite geprüft werden können.
- Rechnung mit Material, Arbeitszeit und Kalibrierung, nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
- Schriftverkehr mit dem Versicherer, insbesondere Kürzungsschreiben mit Begründung.
- Eingegangene Teilzahlungen und der daraus resultierende offene Restbetrag.
Bleibt nach einer Teilregulierung ein Restbetrag offen, folgt daraus weder automatisch eine Zahlungspflicht des Kunden noch der Wegfall eines Anspruchs gegenüber dem Versicherer. Getrennt zu prüfen sind: der Vertrag mit dem Auftraggeber, die offene Vergütung und ihre Fälligkeit, Deckung und Anspruch gegenüber dem Versicherer sowie Umfang, Wirksamkeit und mögliche Erfüllungswirkung der Abtretung. Angesprochen wird derjenige Schuldner, gegen den sich nach dieser Prüfung ein belegter fälliger Anspruch richtet.
So gehen wir vor
- Kostenlose Prüfung von Auftrag, Abtretung und Rechnung.
- Klärung, gegen wen sich die Forderung richtet.
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Frist.
- Nach Abstimmung: gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
- Auf Wunsch laufende Bearbeitung vieler kleiner Restbeträge im Bestand.
Beispiel (hypothetisch)
Ein Autoglas-Betrieb tauscht eine Frontscheibe inklusive Kalibrierung des Assistenzsystems. Der Versicherer reguliert die Scheibe, kürzt aber die Kalibrierung. Der offene Restbetrag bleibt liegen.
Geprüft werden Auftrag, Abtretungstext, Rechnung und Kürzungsschreiben – jeweils getrennt nach der Frage, welcher Anspruch gegen wen besteht. Die Kürzung allein belegt weder eine Zahlungspflicht des Kunden noch, dass gegenüber dem Versicherer nichts mehr offen ist.
Ergibt die Prüfung einen belegten fälligen Anspruch, wird der jeweilige Schuldner mit Frist zur Zahlung aufgefordert. Bleibt die Zuordnung nach den Unterlagen offen, wird das mit dem Betrieb besprochen; eine rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt gegebenenfalls anwaltlicher Klärung vorbehalten.
Häufige Fragen
Kann ich die Rechnung direkt beim Versicherer eintreiben lassen?+
Der Versicherer hat gekürzt – wer zahlt den Rest?+
Lohnt sich das bei kleinen Beträgen?+
Offene Autoglas-Rechnungen prüfen lassen
Wir sehen uns Auftrag, Abtretung und Rechnung kostenlos an und sagen Ihnen, gegen wen sich die Forderung richtet.